Partner des geschädigten Patienten
Seit Dezember 1994 bin ich als Rechtsanwältin tätig, wobei ich von Anfang an ausschließlich die Interessen von durch Arztfehler geschädigten Patienten wahrgenommen habe. Diese vertrete ich bundesweit gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen.
Meine Aufgabe sehe ich nicht allein in der juristischen Aufarbeitung eines medizinischen Schadensfalls, ich verstehe mich vielmehr als Partner des geschädigten Patienten, der diesem auf dem schwierigen und langwierigen Weg durch die Instanzen zur Seite steht.
Was ich für Sie tun kann
Medizinische Schadensfälle bearbeite ich umfassend gerichtlich und außergerichtlich. Das umfasst neben der Aufarbeitung des medizinischen Sachverhalts durch die Anforderung und Auswertung der Krankenunterlagen und dem eingehenden Gespräch mit dem Patienten und seinen Angehörigen auch die Abklärung etwaiger Behandlungsfehler durch die Einholung von medizinischen Fachgutachten.
Besonders behilflich sind mir dabei die im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Patientenanwältin aufgebauten guten Kontakte zu Gutachtern und Krankenkassen.
Zu meinem Leistungsspektrum gehört selbstverständlich die Bezifferung des Schadens ebenso wie die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen sowie die Korrespondenz mit dem Schädiger und seiner Haftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung und der Krankenkasse. Ist eine außergerichtliche Regulierung nicht möglich und besteht Aussicht auf Erfolg, wird Klage eingereicht, wobei ich bei allen bundesdeutschen Land- und Oberlandesgerichten auftreten kann.
Die gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung erfolgt in Absprache mit dem geschädigten Patienten, wobei ich großen Wert darauf lege, für diesen stets telefonisch oder persönlich erreichbar zu sein und dessen Fragen umfassend und auch für juristische und medizinische Laien verständlich zu beantworten.
Was ich sonst noch für Sie tun kann ...
Aus meiner langjährigen Zusammenarbeit mit behinderten Menschen und deren Familien sind mir deren Alltagsprobleme bestens bekannt.
Dabei habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass geschädigte und häufig behinderte Patienten oft Fragen über den eigentlichen Haftungsfall hinaus haben, die die Bereiche
Pflegeversicherungsrecht
Krankenversicherungsrecht
ärztliches Vergütungsrecht
betreffen. Sie können mich bei entsprechendem Beratungsbedarf jederzeit ansprechen. Auch bei allen sonstigen medizinrechtlichen Problemen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.