Tatsachensicherung

Am Anfang der Bearbeitung eines jeden medizinischen Schadensfalls steht die Tatsachensicherung. Diese gestaltet sich erfahrungsgemäß umso einfacher, je kürzer die Behandlung zurückliegt, da die Erinnerungen des Patienten und etwaiger Zeugen noch frisch und Unterlagen in der Regel leicht verfügbar sind. Die nachstehend aufgeführten Unterlagen sind zunächst - vor Eingang der Krankenunterlagen - die einzigen Informationsquellen.

Das vom Patienten und den Zeugen möglichst ausführlich zu erstellende Gedächtnisprotokoll ist eine der wichtigsten Informationsquellen, da sie die einzigen Personen aus dem Lager des Geschädigten sind, die bei Behandlung anwesend waren. Die Erinnerungen der Betroffenen sind häufig die einzige Möglichkeit, Manipulationen der Krankenunterlagen zu erkennen. Dabei sollten die Betroffenen bzw. Zeugen unabhängig voneinander jeder für sich ein Gedächtnisprotokoll erstellen, da so unterschiedliche Sichtweisen Eingang ins Protokoll finden. Es sollte weiterhin beachtet werden, dass nicht nur die Behandlung an sich, sondern auch Vorgänge im Vorfeld bzw. bei der Nachbehandlung für die Beurteilung des Schadensfalls von Bedeutung ist.

Das Protokoll sollte, wenn möglich, folgende Punkte beinhalten:

  • Zeitabläufe

  • Handlungen des Personals

  • Wer war anwesend bzw. wer kam wann hinzu?

  • Wer machte was?

  • Äußerungen des Personals

  • eigene Wahrnehmungen/Eindrücke

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